Geschäftsbedingungen bei Tischreservierungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen im

Fliederhof Syring
– Restaurant, Café und Pension –
Stückener Dorfstraße 21
14552 Michendorf OT Stücken.

  • Die Abnahme unserer Leistungen, ab Reservierungsanfrage telefonisch, vor Ort oder per Mail, gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Mit Ihrer Reservierung in unserem Restaurant erteilen Sie uns den Auftrag, entsprechend der von Ihnen reservierten Personenanzahl einzukaufen und vorzubereiten, um Ihnen und Ihren Gästen einen schönen und genussreichen Aufenthalt im Fliederhof zu ermöglichen.
  • Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweist und die von uns angebotenen Speisen stets frisch zubereitet werden, ist der für uns entstehende wirtschaftliche Schaden mit der Nichtbelegung von bestellten Plätzen erheblich.
  • Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Auch ein Nichterscheinen einzelner Personen einer Gruppe führen bei uns zu erhöhten Kosten.
  • Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen.
  • Bis zu 48 Stunden vor Ihrem verabredeten Eintreffen in unserem Restaurant akzeptieren wir Änderungen der ursprünglichen Reservierung wie Personenanzahl, Uhrzeit etc.
  • Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, ein Umsatzausfallgeld pro nicht-erschienener Person zu erheben. Die Höhe dieses Umsatzausfallgeldes richtet sich nach dem Geschäftsaufkommen je nach Wochentag bzw. Feiertag und dem dadurch entstandenen Schaden durch nicht-besetzen des Platzes.  Das ermittelte Ausfallgeld wird den erschienenen Gästen ohne nochmalige Ankündigung auf die Rechnung gesetzt.

 Geschäftsbedingungen bei Zimmerbuchungen

  1. Bei einer Zimmerbuchung wird eine Buchungsbestätigung mit den Daten des Gastes und Details zum gewünschten Übernachtungsumfang aufgesetzt und dem Gast zugesandt.
  2. Eine feste Buchung der Zimmer ist nach erbrachter Bestätigung der Buchung seitens des Gastes wirksam.
  3. Eine Änderung der Buchung ist bis 1 Woche vor Reiseantritt je nach Zimmerverfügbarkeit möglich.
  4. Eine Stornierung der Zimmerbuchung ist bis 4 Wochen vor Anreisetag möglich. Ab 4 Wochen vor Reiseantritt behält es sich der Fliederhof bei einer Stornierung der gebuchten Zimmer vor, dem Gast 50 % des Zimmerpreises als Umsatzausfall in Rechnung zu stellen.
  5. Wir bitten Sie, uns entstandene Schäden in Ihrem Zimmer umgehend mitzuteilen und uns ebenso über den Verbrauch der bereit gestellten Getränke in Kenntnis zu setzen. Andernfalls behält es sich der Fliederhof vor, Ihnen nachträglich eine Rechnung zu stellen.
  6. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  8. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.
  9. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

Geschäftsbedingungen bei Veranstaltungen

  1. Die Reservierung eines Veranstaltungsdatums und die Vereinbarung der zu erbringenden Leistungen seitens des Fliederhofs, nachfolgend Auftragnehmer genannt, sind mit der schriftlichen Bestätigung seitens des Auftraggebers bindend. Mit seiner Unterschrift bestätigt er ebenso unsere, hier aufgeführten, allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Bei der Personenanzahl, welche wir in Rechnung stellen, gehen wir von der verbindlichen Bestellung des Auftraggebers aus. Die tatsächliche Teilnehmerzahl ist dem Auftragnehmer bis spätestens einer Woche vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Spätere Änderungen der Personenanzahl werden nicht mehr berücksichtigt und führen zur Berechnung und Umsetzung der vorher vereinbarten Leistungen.
  3. Tritt der Auftraggeber – berechtigt oder unberechtigt – erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungsdatum von seiner schriftlichen Bestätigung zurück und beabsichtigt, die Veranstaltung zu stornieren, kann der Auftragnehmer 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung stellen, bei jedem späteren Rücktritt ab der 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn sind 70 % des veranschlagten Speisenumsatzes seitens des Auftraggebers zu zahlen.
  4. Jede Veranstaltung sollte gegen 2:00 Uhr beendet werden. Ist nach dieser Zeit noch ein Tätigkeitsaufwand für die Veranstaltung des Auftraggebers seitens des Auftragnehmers zu leisten, wird diese mit 10 Euro pro angefangener Stunde und Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
  5. Die Lautstärke der Musik ist der Umgebung bzw. den Gegebenheiten eines bewohnten Umfeldes anzupassen. Der Auftragnehmer behält sich vor, auf Verlangen das Regulieren der Lautstärke und der Bässe der Musikanlage zu veranlassen.
  6. Unsere Preise verstehen sich inklusive der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer.
  7. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Veranstaltungsort ist grundsätzlich untersagt. In Sonderfällen kann jedoch eine Vereinbarung hierzu getroffen werden. In diesen Fällen wird seitens des Auftragnehmers eine Servicepauschale oder ein Korkgeld erhoben. Dieses wird entsprechend des Wertes der mitgebrachten Speisen oder Getränke individuell seitens des Auftragnehmers berechnet.
  8. Für das Aussehen und die Qualität von zubereiteten Speisen beispielsweise auf einem Buffet, garantiert der Auftragnehmer für die Dauer von 2 Stunden Standzeit. Sollte der Auftraggeber eine längere Standzeit wünschen, ist dies mit der Entbindung der Qualitätsgarantie seitens des Auftragnehmers möglich. Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, wird das dargebotene Speisenangebot nach Ablauf der 2 Stunden abgebaut. Für die Qualität von mitgenommenen Speisen aus dem Veranstaltungsbereich übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und ist von späteren Schadenersatzansprüchen vollends entbunden. Transportmöglichkeiten für abgeräumte Speisen sind seitens des Auftraggebers mitzubringen, ebenso ist das Verpacken und Einfüllen von Speisen nicht Bestandteil des Tätigkeitsumfanges des Auftragnehmers.
  9. Für entstandene Schäden an Haus und Einrichtung, die durch den Auftraggeber und dessen Gäste entstehen, haftet der Auftraggeber.
  10. Die Rechnung der Veranstaltung ist sofort nach Ende der Veranstaltung oder, falls der Auftraggeber am Veranstaltungsort übernachtet, auch am nächsten Morgen bei Abreise zu zahlen. Die Zahlungsmöglichkeiten vor Ort bestehen wie folgt: in Bar, per EC-Karte, per Visa- oder Mastercard. Sollte der Auftraggeber für die erbrachten Leistungen eine Rechnung wünschen, so ist dies vor Veranstaltungsbeginn mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Die Überweisung des Rechnungsbetrages ist binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang zu tätigen.
  11. Sollten einzelne Punkte des Vertrages ungültig sein, bleiben die weiteren Punkte in Ihrer Gültigkeit unberührt.